Gibt es!
In Deutschland hält sich das Gerücht, es gäbe keine Winterreifenpflicht, hartnäckig. Das ist aber falsch.
Auch wenn die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht an ein bestimmtes Datum geknüpft ist, so drohen doch satte Geldstrafen bei Verstößen gegen dieselbe.
Denn, was in jedem Fall gilt, ist eine situative Reifenpflicht. Heißt, spätestens wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte vorherrschen, müssen Autofahrer ihre Winterreifen aufgezogen haben – sofern sie das Auto fortbewegen wollen.
Wer ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen, sowie mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg. Wenn der Fahrer des Pkw dabei noch nicht der Halter des Fahrzeuges ist, dann erwarten diesen zusätzliche 75 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Werden aufgrund falscher Bereifung zusätzlich Dritte behindert, werden aus den 60 bis 75 Euro schnell 80.
Auch wenn die gesetzliche Pflicht erst und ausschließlich mit – beim Pkw – 4 montierten Winterreifen erfüllt ist, so drückt der Gesetzgeber nach einer Reifenpanne ein Auge zu. Wem also nach einem Reifenplatzer nur ein Sommerreifen zur Montage zur Verfügung steht, der muss erstmal keine Strafe fürchten, sofern bei nächster Gelegenheit wieder ein Winterreifen montiert wird.
Neben dem Montage der richtigen Reifen, abhängig von der Witterung, ist auch der Reifenzustand gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Winter- wie Sommerreifen mindestens noch eine Profitiefe von 1,6 Millimeter vorweisen können. Empfohlen werden jedoch 4 Millimeter. Die einzige gesetzliche Anforderung übrigens, die auch für alle, ansonsten nicht vom Reifenwechsel betroffenen, Allwetterreifen-Fahrer gilt.