Abschied vom fiktiven Schadensersatz?
Von 29. Bis 31. Januar findet in Goslar wieder der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Alljährlich treffen sich dort Juristen und Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit und -technik, um sich auszutauschen, abzustimmen und schließlich Empfehlungen für die Politik auszusprechen.
Mitunter auf der Agenda: Ein etwaiger Abschied vom fiktiven Schadensersatz.
Mit „fiktivem Schadensersatz“ sind Schadensersatzzahlungen gemeint, die Sie sich zwar auszahlen lassen, jedoch ohne die Absicht, den Schaden am Ende tatsächlich beheben/reparieren zu lassen. Der Schaden wird somit fiktiv abgerechnet, also auf Grundlage eines Gutachtens, nicht einer Rechnung.
Nicht selten führt dieser sogenannte „fiktive Schadensersatz“ aber zu Streitigkeiten mit dem Versicherer des Unfallgegners. Und immer öfter landet die Sache schließlich vor Gericht.
Grund dafür sind die oftmals erheblichen Preisunterschiede zwischen einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt und einer Instandsetzung in einer kleinen, sprich freien, Werkstatt.
Ausgehend von dem Grundsatz, dass sich der Geschädigte an seinem Schaden nicht bereichern darf, haben in der Vergangenheit einige Instanzgerichte zugestimmt, dass Versicherer bei der Schadensabrechnung auf günstigere Werkstätten verweisen dürfen. Ob und wann aber ein Geschädigter die fiktive Abrechnung auf Basis markengebundener Werkstattslöhne verlangen kann, blieb stets strittig.
Nach Auffassung des BGH soll der Versicherungsnehmer die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt grundsätzlich dann verlangen können, wenn nur in einer solchen eine vollständige und vollwertige Instandsetzung seines Fahrzeuges möglich ist. Aber auch, wenn es sich bei seinem Pkw um ein neueres Fahrzeug oder ein regelmäßig in einer markengebundenen Werkstatt gewartetes handelt. Die Beweislast hierfür liegt aber selbstverständlich beim Versicherungsnehmer.
Die andauernden Unstimmigkeiten sind nun der Grund, weshalb sich ab heute der Deutsche Verkehrsgerichtstag über eine etwaige Abschaffung des fiktiven Schadensersatzes beraten will.
UPDATE:
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich nahezu einstimmig dafür ausgesprochen, dass Geschädigte ihre durch einen Verkehrsunfall verursachten Sachschäden weiterhin fiktiv abrechnen dürfen sollen.