Blitzer-Apps endgültig verboten!
Nach langem Grauzonengedümpel wurde die Straßenverkehrsordnung jetzt um das konkrete Verbot von Blitzerwarnern auf Handys ergänzt.
Während sich zuvor noch in einer Grauzone bewegt hat, wer eine Blitzer-App via Smartphone oder Navigationsgerät genutzt hat, sind solche Anwendungen nun offiziell verboten. Die Krux war, dass in der Straßenverkehrsordnung nur von einem Verbot für „technisches Gerät […], das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ die Rede war.
Dieser Absatz wurde nun um den Zusatz ergänzt, dass außerdem Geräte, „die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können“ nur noch erlaubt sind, solange man von besagter Funktion nicht Gebrauch macht.
Nutzt man die Radarwarner-App dennoch kostet das ab sofort 75 Euro. Obendrauf gibt`s einen Punkt in Flensburg.
Noch vollkommen unklar ist aber, wie die Polizei die Nutzung solcher Apps kontrollieren will. Nach wie vor dürfen Polizeibeamte Autos nämlich nicht ohne konkreten Verdacht untersuchen – und noch weniger Smartphones an sich nehmen.
Gar nicht gilt das App-Verbot übrigens für Beifahrer.
Weitere Infos finden Sie auch unter: bussgeld-info.de