Was darf ich und was darf ich nicht?
Mundschutz im Auto:
Grundsätzlich dürfen die Masken, die vor einer Ansteckung bewahren sollen, auch im Auto getragen werden. Allerdings sollte dabei das Gesicht erkennbar bleiben. Also die Maske am besten etwas aus dem Gesicht ziehen und erst wieder anständig aufmachen, wenn man das Fahrzeug verlässt. Sonst droht womöglich Bußgeld.
Ausflüge und Spritztouren:
Beides ist wieder erlaubt. Sowohl mit dem Auto als auch mit dem Motorbike. Allerdings wird empfohlen, sich in der näheren Umgebung zu erholen. Auf größere Reisen innerhalb Deutschlands sollte, laut Bundesregierung, noch verzichtet werden. Besonders an beliebten Ausflugszielen ist es nämlich oft nur schwer möglich den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Bei- und Mitfahrer:
Hier ist Vorsicht geboten: Die im Rahmen des weiterbestehenden Kontaktverbots gültigen Abstandsregeln gelten auch im Auto! Weil 1,5 Meter im Auto aber eigentlich gar nicht einzuhalten sind (mit Ausnahme von Bussen), sollten, wenn überhaupt, nur Personen aus demselben Haushalt mit in das Auto steigen.
Tankstellen, Waschanlagen und Werkstätten:
Alles darf wieder angefahren bzw. besucht werden – auch ohne triftigen Grund. Jedoch müssen überall die entsprechenden Abstandsregeln sowie die jeweiligen Hygienevorschriften eingehalten werden. Außerdem gilt an Tankstellen eine Maskenpflicht. Überall sonst wird das Tragen eines Mundschutzes „nur“ empfohlen.