Aus Serhat Yilmaz wird
Check&Ab – Der Gutachter
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Wenn die Polizei Sie zur Kasse bittet und die Versicherungen Sie im Stich lassen, dann war Ihr Kontrahent ein Parkrempler.

Nun müssen Sie wissen: Versicherungen kommen nur für Unfallschäden, nicht aber für sogenannte Bagatellschäden auf. Dabei hat es sich eingebürgert, dass eine Schadenssumme bis 750 Euro als Bagatellschaden gilt. Gesetzlich ist eine Bagatellschadensgrenze jedoch nicht fixiert.
Versicherer werden also versuchen, aus einem Kratzer auch nicht mehr zu machen.
Deshalb ist es ratsam einen Gutachter zu beauftragen. Ein Sachverständiger muss nämlich nicht immer gleich ein „großes“ Gutachten durchführen, auf dessen Kosten Sie am Ende womöglich sitzen bleiben, sollte es sich tatsächlich nur um ein paar Schrammen handeln. Sie können bei einem Gutachter auch ein sogenanntes „Kurzgutachten“ in Auftrag geben, das preislich gerade mal bei 50 bis 100 Euro liegt. Dafür sind Sie danach aber auf der sicheren Seite. Ebenso lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. Dessen Kosten trägt immer und alleine der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung - unabhängig von der Schadenshöhe.