Wenn die Polizei Sie zur Kasse bittet und die Versicherungen Sie im Stich lassen, dann war Ihr Kontrahent ein Parkrempler.
Wenn am Dienstag die Schule wieder beginnt, ist auch der Urlaubsverkehr zurück auf den heimischen Straßen. Da kann es schnell mal „angehen“ – auf dem Parkplatz vor der Schule, im regen Gedränge vor dem Supermarkt usw.
Doch was machen bei kleinen Blessuren wie Kratzern und Dellen an bzw. in der Karosserie? Die Polizei holen? Den Anwalt einschalten? Einen Gutachter konsultieren?
Wohl die wenigsten denken bei einem Parkrempler darüber nach die Polizei einzuschalten, schließlich ist am Fahrzeug kaum etwas zu sehen. Grundsätzlich ist das auch nicht verkehrt. Zieht man bei Lappalien nämlich trotz geklärter Schuldfrage Beamte hinzu, kann diese sogenannte „technische Hilfeleistung“ sogar Geld kosten. Andererseits aber: Was wie ein Bagatellschaden aussieht, kann sich schnell als Kapitalschaden entpuppen:
So sind beispielsweise moderne Stoßfänger so konzipiert, dass sie die Wucht eines Aufpralls absorbieren, indem sie nachgeben und anschließend in ihre ursprüngliche Form zurückfallen. Der Laie wird hier kaum sehen können, ob der Stoß so heftig war, dass der Metallrahmen des Pkw Schaden genommen hat. Selbst eine Werkstatt würde sich im ersten Moment vermutlich zu einem „Da fehlt nichts Größeres“ hinreißen lassen.
Verfahren Sie deshalb zuallererst wie bei jedem größeren Crash und machen Sie Bilder, fertigen Sie eine Skizze an, notieren Sie sich die wichtigsten persönlichen Daten Ihres Unfallgegners und tauschen Sie, wenn möglich, gleich die Versicherungsnummern aus.
Nun müssen Sie wissen: Versicherungen kommen nur für Unfallschäden, nicht aber für sogenannte Bagatellschäden auf. Dabei hat es sich eingebürgert, dass eine Schadenssumme bis 750 Euro als Bagatellschaden gilt. Gesetzlich ist eine Bagatellschadensgrenze jedoch nicht fixiert.
Versicherer werden also versuchen, aus einem Kratzer auch nicht mehr zu machen.
Deshalb ist es ratsam einen Gutachter zu beauftragen. Ein Sachverständiger muss nämlich nicht immer gleich ein „großes“ Gutachten durchführen, auf dessen Kosten Sie am Ende womöglich sitzen bleiben, sollte es sich tatsächlich nur um ein paar Schrammen handeln. Sie können bei einem Gutachter auch ein sogenanntes „Kurzgutachten“ in Auftrag geben, das preislich gerade mal bei 50 bis 100 Euro liegt. Dafür sind Sie danach aber auf der sicheren Seite. Ebenso lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. Dessen Kosten trägt immer und alleine der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung - unabhängig von der Schadenshöhe.