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Check&Ab – Der Gutachter
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Kaskoschaden

Eine Kaskoversicherung ist freiwillig und kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug oder aber für den Verlust Ihres Pkw auf. Dabei unterscheidet man im Allgemeinen zwischen einer Voll- und einer Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko greift beispielsweise bei:

  • Brand
  • Diebstahl
  • Kurzschlüssen (verschmorte Kabel)
  • Marderbissen
  • Wetterschäden (Hagel, Überschwemmung)
  • Wildschäden

Die Vollkaskoversicherung bildet den wohl höchsten Schutz für Fahrzeughalter. Sie sichert zusätzlich in z.B. folgenden Fällen ab:

  • bei Vandalismus
  • im Falle von Fahrerflucht
  • bei Zusammenstößen mit Tieren
  • generell bei selbstverschuldeten Schäden
Wenn die Versicherung aber für Sie einspringt, dann haben Sie dennoch in der Regel eine Selbstbeteiligung zu tragen. Bei einem Kaskoschaden ist Ihre Versicherung außerdem weisungsberechtigt. Sie kann, wie in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten, z.B. an eine Werkstatt ihrer Wahl verweisen. Auch ein Gutachter wird Ihnen im Regelfall von der Versicherung zugewiesen. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig nach dem Vorgehen. Wenn Ihre Versicherung darauf besteht, einen „eigenen“ Sachverständigen zu stellen, müssen Sie deren Sachverständigen auch im Kaskorecht nicht akzeptieren. Denn die Versicherung stellt natürlich in erster Linie einen Sachverständigen, der den Schaden, im Sinne der Versicherung, nicht all zu hoch werden lässt.

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