Ihr KFZ-Gutachter aus Lüdenscheid
Partner des TÜV NORD

Geprüft und unabhängig.
Als von der DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) geprüfter KFZ-Sachverständiger und Gutachter unterstütze ich - Serhat Yilmaz - Sie im gesamten Märkischen Kreis – also rund um Lüdenscheid - in den Bereichen Schadens- bzw. Unfallgutachten, Kostenvoranschlag und Fahrzeugbewertung.
Sie hatten einen Unfall? Sie wollen sich einen neuen Gebrauchtwagen anschaffen oder Ihren Gebrauchten verkaufen? Sie brauchen eine Wertschätzung Ihres Pkw für eine faire Einstufung bei Ihrer Kfz-Versicherung? Sie möchten wissen was Ihr Oldtimer oder Youngtimer wert ist? In all diesen Fragen stehe ich Ihnen schnell und kompetent zur Seite.
Vereinfacht erwähnt, schlüsselt ein Gutachten immer einen finanziellen Wert auf. Sei es nun der der anstehenden Reparaturkosten, der des Restwerts, der einer etwaigen Wertminderung oder aber der Wiederbeschaffungswert.
Als unabhängiger Kfz Sachverständiger in und um Lüdenscheid bestehen keinerlei vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherern und Fahrzeugherstellern, sodass wir Ihr Anliegen grundsätzlich in Ihrem Interesse bearbeiten können.
- Fahrzeugbewertung
- Haftpflichtschaden
- Technische Gutachten
- PKW, LKW, Motorräder








Unser Serviceversprechen.
Nach einem Verkehrsunfall helfen wir Ihnen nicht nur solange Ihr Kfz-Gutachten bei uns in Arbeit ist: Wir betreuen Sie bis die Schadensregulierung für Sie vollständig abgeschlossen ist.
- 100% Ihr Recht!
- 24/7 für Sie im Einsatz!
Pkw. Motorrad. Transporter. Lastkraftwagen.
Wir kennen uns nicht nur mit Pkws aus. Wir sind auch nach einem Unfall mit Ihrem Zweirad, Transporter oder Lkw für Sie da. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun das Zugfahrzeug oder der Auflieger zu Schaden gekommen ist.
Unsere Kompetenz kennt
keine Wagengröße!
Sie haben immer noch Fragen?
Wir haben ein paar der wichtigsten Fragen zu den Themen „Unfallgutachten“ und „Sachverständige“ für Sie zusammengefasst und beantwortet. Sollte Ihre Frage dabei unbeantwortet bleiben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter der 02351 / 974 533-5
Noch ungeklärte Fragen?
02351 / 974 533-5
FAQs
Ist ein Kfz-Gutachten auch bei etwaiger Teilschuld sinnvoll?
Bei einer unklaren Schuldfrage ist es ratsam einen Kfz-Sachverständigen mit der Beweissicherung zu beauftragen. Zur Klärung der Schuldfrage empfiehlt es sich außerdem zeitgleich einen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen. Nach der Beweissicherung wird erstmal noch kein Kfz-Gutachten erstellt. Erst wenn die Haftungsfrage geklärt ist, wird auch ein Kfz-Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Arbeit eines Kfz Sachverständigen lohnt sich, unabhängig von der Schuldfrage, auch um eine etwaige Wertminderung festzustellen bzw. schwerwiegende Folgeschäden zu vermeiden.
Reicht ein Kostenvoranschlag oder muss es ein Kfz Gutachten sein?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall empfiehlt sich in jedem Fall das Gutachten. Ein Kostenvoranschlag umfasst in erster Linie lediglich die Reparaturkosten und wird in der Regel von einer Werkstatt erstellt. Dabei schwanken die Preise für die notwendigen Arbeiten oft enorm, was sich schließlich auf Ihren Kostenvoranschlag auswirkt.
Ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen umfasst neben den reinen Reparaturkosten auch Schadensforderungen, wie einen etwaigen Verdienstausfall und die Kosten für einen oft notwendigen Mietwagen.
Auch und gerade bei kleinen Bagatellschäden hat das Kfz-Gutachten die Nase vorn. Was auf den ersten Blick oft „nur“ eine Delle ist, kann auf den zweiten schnell ein ausgewachsener Schaden sein. Und ein solcher bedeutet nicht selten eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Weil aber die Versicherungsgrenze, je nach Anbieter, irgendwo zwischen 500 und 750 Euro liegt, müssen Versicherungen bei Bagatellschäden kein Gutachten akzeptieren. Bestehen Sie in einem solchen Fall auf Ihr gutes Recht.
Was kostet ein Kfz Gutachten?
Sofern Sie der Geschädigte sind, kostet Sie ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen nichts. Hier muss die Versicherung des Unfallverursachers für Ihren Schaden aufkommen. Das ist gesetzlich so geregelt. Damit ist sichergestellt, dass das Unfallopfer den Schaden am Fahrzeug ersetzt bekommt und sich zu seiner Verteidigung auch einen Kfz-Gutachter sowie einen Anwalt leisten kann.
Darf ich einen Anwalt einschalten?
Als Geschädigter dürfen Sie immer einen Anwalt hinzuziehen. Das ist auch ratsam. Nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts können Sie Ihr volles Recht geltend machen und müssen sich nicht sorgen, dass Ihre Versicherung die Erstattungssumme kürzt. Sie müssen dazu auch keine Rechtschutzversicherung vorweisen. Der Versicherer des Unfallverursachers ist zur Erstattung der Anwaltskosten, wie auch des Schadens und der Gutachterkosten, gesetzlich verpflichtet.
Wie lange dauert ein Gutachten?
Für die Erstellung eines professionellen Gutachtens muss man in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von 2 Werktagen rechnen. Weitere 2 Tage nimmt aber für gewöhnlich der Postversand in Anspruch.
Deshalb ist es ratsam, sich das Gutachten vorab per Mail zukommen zu lassen. So können Sie, auch wenn die Originalunterlagen noch nicht bei Ihnen sind, unmittelbar Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen.
Schaden auszahlen lassen - geht das?
Natürlich! Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden, der Ihnen entstanden ist, auch tatsächlich reparieren zu lassen. Es geht nur darum, dass für diesen aufgekommen wird bzw. Ihnen keine finanziellen Verluste durch den Unfall entstehen.
Darf die Versicherung die vom Kfz-Gutachter festgemachte Schadenshöhe anfechten bzw. reduzieren?
Nein, dazu ist die Versicherung nicht berechtigt. Sie wird es aber zumeist versuchen. In diesem Fall hilft Ihnen am besten Ihr Anwalt!
Kann ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?
Wenn Sie unverschuldet verunfallt sind, ja! Allerdings wird Ihre Versicherung versuchen Sie zu einem Kostenvoranschlag bzw. einem versicherungsabhängigen Kfz Sachverständigen zu überzeugen. Auf derartige Angebote müssen und sollten Sie nicht eingehen. Machen Sie von Ihrem Recht auf freie Gutachter-Wahl unbedingt Gebrauch!
Was versteht man unter Wertminderung?
Selbst, wenn ein Unfallschaden von einer Werkstatt sach- und fachgerecht behoben wurde, hat das Fahrzeug allein durch den Umstand an Wert verloren, dass es nun ein Unfallfahrzeug ist. Insofern steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall Wertminderung als Schadensersatzposition zu. Ich, als Ihr Kfz Sachverständiger, ermittle den sogenannten merkantilen Minderwert und/oder eine technische Wertminderung. Der merkantile Minderwert beziffert den Wertverlust, den das Unfallfahrzeug gegenüber einem identischen Fahrzeug ohne Unfallschaden erlitten hat. Eine technische Wertminderung entsteht, wenn Mängel nach einer Reparatur zurückbleiben – zum Beispiel kann sich die Lackierung aus der Reparatur von der originalen unterscheiden. Auch hierdurch entsteht ein Wertverlust.
Bekomme ich auch einen Bescheid über eine etwaige Wertminderung?
Aussagen zur Wertminderung Ihres Pkw sind in jedem unserer Unfallgutachten enthalten. Versicherungen behaupten jedoch gerne, dass Fahrzeugen ab einem Alter von 5 Jahren bzw. ab einer Laufleistung von 100 000 km keine Wertminderungsermittlung mehr zusteht. Das ist aber Unsinn! Die Wertminderung ist grundsätzlich unabhängig von Alter und Leistung Ihres Pkw!
Wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Er liegt aber auch schon dann vor, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. Den Wagen reparieren zu lassen wäre demnach wirtschaftlich nicht sinnvoll, aber bis zur 130% Grenze möglich.
130-Prozent-Regelung - Was ist das?
Die 130-Prozent-Regelung besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instand gesetzt werden kann. Dies gilt aber nur dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen.
Mehr dazu hier!
Was bedeutet Restwert?
Als Restwert gilt die Summe, die ein Fahrzeug laut Gutachten noch einbringen kann. Mit dem Wert für die Wiederbeschaffung wird angegeben, wie viel Geld der Geschädigte aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Kfz zu kaufen. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ist das, was die Versicherung an den Geschädigten überweist.
Was ist eine zeitwertgerechte Reperatur?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied bereits (Urteil vom 14.12.2010, AZ: VI ZR 231/09), dass die sach- und fachgerechte Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Grenze auch mit gebrauchten Teilen erfolgen kann. Insofern ist es ratsam, bei Schäden an älteren Fahrzeugen (Liebhaberstücke, Oldtimer, Exoten usw.) vom Sachverständigen eine Alternativkalkulation mit Gebrauchtteilen erstellen zu lassen. Es gibt nämlich von nicht wenigen Ersatzteilproduzenten wieder aufbereitete Teile, die qualitativ dem Neuprodukt nicht nachstehen und für der Hersteller auch wieder eine Garantie einräumt. Mit diesen Teilen macht eine zeitwertgerechte Reparatur dann auch bei älteren Fahrzeugen mit geringerem Restwert Sinn. Die Reparatur ist trotz geringfügiger optischer Mängel als „vollständig“ und „fachmännisch“ anzusehen.
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Verzichten Sie nicht auf den vollen Schadensersatz! |
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Lassen Sie sich nicht auf einen Kostenvoranschlag ein! |
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Holen Sie sich einen Anwalt! |
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Sparen Sie Zeit und fordern Sie Ihr Kfz-Gutachten vorab per Mail an! |
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Sie entscheiden, was Sie mit Ihrem Schadensersatz machen! |