Haftpflichtschaden
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden, die anderen durch Ihr Fahrzeug entstehen. Für die eigenen Schäden wiederum ist die Teilkasko oder die Vollkasko zuständig.Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt also die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Instandsetzung Ihres Pkw, sowie für etwaige Anwaltskosten, Schmerzensgeld und/oder Verdienstausfall. Ihre Aufgabe ist es, den Schaden fachgerecht und genauestens dokumentieren zu lassen, um ihn bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Ein Gutachten eines neutralen und unabhängigen Sachverständigen ist dabei zur Beweissicherung beinahe unverzichtbar. Häufig empfiehlt bzw. beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter. Das brauchen sie aber keinesfalls zu akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden deshalb möglichst niedrig zu beziffern.
Ich dokumentiere für Sie die Schäden auf Grundlage der herstellerseitigen Vorgaben und ermittele sowohl Wiederbeschaffungswert als auch Restwert und Wertminderung an Ihrem Fahrzeug. Damit deckt mein Gutachten auch mögliche Mehr- bzw. Folgekosten ab. Außerdem berate ich Sie zu allen Fragen rund um die Reparatur und den Ablauf der Schadensregulierung. Grundsätzlich ist es Ihnen selbst überlassen, ob sie ihr Fahrzeug reparieren, verkaufen, oder trotz Schaden weiter nutzen wollen. Der Halter bestimmt, was mit seinem Eigentum passiert – egal welcher Meinung die Versicherung ist. Übrigens: Für Sie ist meine Dienstleistung KOSTENLOS. Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für das KFZ-Schadensgutachten.Kontaktaufnahme