Wer zahlt Schäden am Auto?
Entwurzelte Bäume, abgeknickte Äste und umherfliegende Gegenstände haben in den vergangenen Tagen bundesweit für etliche Schäden, insbesondere an Fahrzeugen, gesorgt. Für Betroffene stellt sich deshalb die Frage: Wer kommt für diese Schäden auf?
Die unbefriedigende Antwort: Das kommt darauf an. Zum einen auf die Windstärke, zum anderen auf die Schadensart. Und weiter: Auf die jeweilige Versicherung.
Zuallererst ist es, wie in jedem anderen Schadensfall auch, wichtig, dass Sie den Schaden bestmöglich festhalten und dokumentieren. Heißt: Notieren Sie sich am besten die genaue Uhrzeit der Schadensfeststellung, damit die Wetterdaten zu diesem Zeitpunkt für die Versicherung später noch nachvollziehbar sind. Der ADAC rät außerdem die die Schadenmeldung durch Angaben des Wetteramtes zu ergänzen. Machen Sie zudem, wenn möglich, noch am Ort des Geschehens Bilder von den Schäden sowie von der Umgebung. Und zu guter Letzt: Warten Sie nicht länger als maximal eine Woche mit Ihrer Schadenmeldung!
Generell werden Sturm- bzw. Unwetterschäden am Fahrzeug nur von der Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung übernommen. Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt nicht für Ihre Schäden am Auto auf, also auch dann nicht, wenn sich Ihr Wagen zum Zeitpunkt der Beschädigung in einer Garage etc. befand.
Ansonsten gilt: Während Vollkaskoversicherte bereits Schäden, verursacht durch geringere Windstärken geltend machen können, springt die Teilkasko erst ab Windstärke acht ein.
Zur Schadensart sei gesagt: Die Teilkasko greift immer dann, wenn der Sturmschaden ohne Ihr Zutun verursacht wurde. Also bei umherfliegenden Gegenständen und umfallenden Bäumen beispielsweise – unabhängig davon, ob ihr Auto davon während der Fahrt oder im Stand erfasst wurde. Die Vollkasko hingegen brauchen Sie, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben und, zum Beispiel, während der Fahrt erschrecken und Ihr Lenkrad verreißen.
Bei grober Fahrlässigkeit verhält es sich wie immer: Hier zahlen Versicherungen nur, wenn sie den Verweis darauf im Vertrag explizit ausschließen.