Ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog macht Fahrverbote null und nichtig.
Nachdem der Bundesrat die Straßenverkehrsordnung geändert hatte, gilt seit April eigentlich ein neuer Bußgeldkatalog. Demnach droht bereits ein Monat Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 21 bzw. außerorts 26 km/h.
Nun scheint sich aber in den seit 27. April geltenden Bußgeldkatalog ein Formfehler eingeschlichen zu haben. So fehle, laut Bundesverkehrsministerium, der Eingangsformel der Verordnung die Rechtsgrundlage. Und wenigstens ein Führerscheinentzug sei somit rechtmäßig unwirksam.
Einer Sprecherin des Ministeriums zufolge, suche man deshalb für alle bislang nach den neuen Regeln geahndeten Fälle nach einer bundesweit einheitlichen Lösung. Ländersache hingegen soll das Strafmaß bis zur Fehlerbehebung sein. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fordert nämlich, dass diese vorerst wieder den jeweils alten Bußgeldkatalog in Kraft setzen.