Bei jedem dritten Fahrzeug ist der Kilometerstand geschönt.
Die Polizei geht davon aus, dass durch das Zurücksetzen von Tachoständen, allein in Deutschland, jährlich ein Gesamtschaden in Höhe von rund sechs Milliarden Euro entsteht. Für die Käufer bedeutet das, dass sie im Schnitt 3000 Euro zu viel für ihren neuen Gebrauchten hinblättern.
Das Drehen am Tachometer ist tatsächlich kinderleicht, binnen weniger Sekunden erledigt und wird, obwohl gesetzlich verboten, ab 50 Euro angeboten. Profitabel für Händler wie Privatleute, wenn man bedenkt, dass sich dadurch der Wiederverkaufswert erheblich steigern lässt oder aber sich Leasing-Strafzahlungen zwecks Überschreiten der vereinbarten Laufleistung vermeiden lassen.
Zuverlässig schützen können sich Käufer dagegen nicht. Es gibt allerdings ein paar Dinge, die in stutzig machen sollten.
Zeigt das Tacho zum Beispiel nur eine Laufleistung von 20 000 Kilometern an, doch das Lenkrad ist sichtlich abgenutzt, die Sitze eingesessen und die Pedalauflagen stark verschlissen, so stimmt etwas nicht. Auch ein Blick unter die Motorhaube kann aufschlussreich sein - etwa, wenn der nächste Ölwechsel zwar bei 180 000 Kilometern fällig wäre, das Tacho aber erst 100 000 Kilometer anzeigt. In der Regel ist ein Ölwechsel nämlich alle 30 000 bis 40 000 Kilometer fällig.
Um eine Tachomanipulation so gut es geht ausschließen zu können, ist es ratsam, sich möglichst viele Unterlagen wie Reparatur-Rechnungen, AU- und HU-Berichte, sowie das Inspektionsheft aushändigen zu lassen. Wenn diese zuverlässig bzw. lückenlos geführt wurden, sind hier in der Regel auch Kilometerstände notiert. Kann der Verkäufer genannte Unterlagen nicht nachweisen, rate ich von einem Kauf ab.
Weiter ist es möglich einer etwaigen Tachomanipulation auf den Grund zu gehen, indem man die Vorbesitzer kontaktiert, die in jedem Fall im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), oft aber auch im Service-Heft vermerkt sind.
Außerdem können Käufer, im Verdachtsfall, den Tacho in einer Werkstatt auf das Produktionsdatum prüfen lassen. Stimmt dieses nicht mit dem Fahrzeugbaujahr überein, könnte auch das ein Hinweis auf Manipulation sein. Es sei denn, der Verkäufer kann einen Tachoschaden nachweisen, der den Neueinbau rechtfertigt.
Zu guter Letzt kann auch ein unabhängiges Gutachten bei einem Sachverständigen darüber Aufschluss geben, inwieweit Fahrzeugzustand und Kilometerstand korrespondieren.