Autofahren im Winter
Wann Sie mit Bußgeld rechnen müssen
Bei Schnee und Eis Auto fahren macht wenig Spaß, denn höchste Konzentration ist geboten! Jede noch so kleine Bewegung kann das Auto ins Schleudern bringen, ganz zu schweigen von den Gefahren des Blitzeises. Andere Autofahrer sollte man immer im Auge behalten, denn viele sind unsicher bei winterlichen Bedingungen und können unerwartet bremsen oder lenken.
Rechtlich gesehen ist Blitzeis übrigens keine höhere Gewalt. Heißt, Jeder Autofahrer muss so fahren, dass er bei einem plötzlich auftretenden Hindernis oder Ähnlichem anhalten oder ausweichen kann. Wenn es zu einem Unfall wegen Glatteis oder Blitzeis kommt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wenn ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, muss geklärt werden, ob die Fahrweise nicht den Witterungsverhältnissen angepasst war. Spricht ein Anscheinsbeweis dafür, bedeutet das, der Autofahrer muss haften, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.
Wir zeigen euch nachfolgend, wann ein Bußgeld ausgesprochen werden kann:
• Das Dach des Fahrzeugs wurde nicht vollständig vom Schnee befreit: 25 Euro• Missachtung der Winterreifenpflicht: 60 Euro + ein Punkt in Flensburg
• Der Motor wird warmgelaufen: 80 Euro zzgl. Verwaltungsgebühren
• Die Frontscheibe wurde nicht vollständig freigekratzt (Stichwort „Guckloch“): 10 Euro
• Das Kennzeichen wurde nicht ordnungsgemäß vom Schnee befreit: 5 Euro
Good to know:
Ab 30. September 2024 müssen alle Reifen, die als wintertauglich eingestuft werden sollen, mit dem Alpine-Symbol versehen sein. Bis dahin gilt allerdings noch eine Übergangsfrist und Sie dürfen weiterhin mit der Kennzeichnung „M+S“ Autofahren bei Schnee.