Nach einem Unfall ist oftmals von einem Bagatellschaden die Rede. Doch was ist damit genau gemeint?
Normalerweise kann auch ein Laie sofort erkennen, dass es sich hierbei um einen geringen Schaden handelt. Als Orientierung spricht man von einer Schadenhöhe von maximal 750 bis 1000 Euro. In Anbetracht der technisch immer aufwendigeren Fahrzeuge ist ein Bagatellschafen heute eher die Ausnahme als die Regel.
Kleinere Schäden werden häufig unterschätzt und auf die leichte Schulter genommen. Die Bauweise moderner Fahrzeuge lässt von außen oft keine Schäden erkennen, die Schäden liegen häufig im Inneren verborgen hinter Verkleidungen und Karosserieaußenteilen.
Sie sollten also unbedingt im Vorfeld klären, ob die Versicherung die Kosten eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlages übernimmt. Eine mögliche Lösung stellt ein sogenanntes Kurzgutachten dar, die Kosten werden von der Versicherung im Regelfall übernommen. Dieses ist insofern sinnvoll, da auch bei einem Kurzgutachten Beweise gesichert und dokumentiert werden. Außerdem sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang entsprechend dokumentiert. Sollten während der Instandsetzung oder Zerlegung des Fahrzeugs weitere Schäden zum Vorschein kommen oder ein Gerichtsverfahren im Raum stehen, kann durch den Sachverständigen im Nachgang ohne großen Aufwand ein vollumfängliches Gutachten erstellt werden.