Was ist zu tun?
Für viele Autofahrer scheint der Fall klar - der Waschanlagenbetreiber haftet. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Hat der Betreiber beispielsweise genaue Bedienungshinweise gegeben, muss er nicht haften. Die Beweislage ist entscheidend! Doch oft bleiben Autofahrer auf Ihren Kosten sitzen. Ist der Wachanlagenbetreiber jedoch seinen Pflichten nicht nachgekommen, heißt, er hat weder über Verhaltensregeln informiert, noch erfüllt die Waschstraße allgemeine Sicherheitsstandards, kann ihm ein Verschulden nachgewiesen werden.
Finden Sie also keine Hinweise, wie die Anlage zu bedienen ist, fragen Sie einfach nach! Der Betreiber ist verpflichtet, Sie in angemessener Weise zu informieren. Entdecken Sie nach dem Durchgang in der Waschanlage Schäden wie Kratzer an Ihrem Auto, sollten Sie folgendes beachten:
1. Bitten Sie die Mitarbeiter vor Ort, den Schaden zu dokumentieren. Wenn Sie den Schaden erst später beanstanden, ist es schwer nachzuweisen, ob dieser wirklich in der Waschanlage entstanden ist.
2. Machen Sie Fotos!
3. Tauschen Sie mit Zeugen Kontaktdaten aus, vor allem dann, wenn deren Fahrzeuge auch beschädigt wurden.